
Freizeit und Erholung
Direkt am Nationalpark Bayerischer Wald
Wenn Sonnenstrahlen den Bayerischen Wald in ein glänzendes Licht tauchen, lässt die Fernsicht von den Bayerwaldbergen Rachel, Lusen, Dreisessel, Brotjacklriegel & Co oder vom Baumei des Baumwipfelpfades beinahe den Atem stocken. Natur pur, die sich im Nationalpark Bayerischer Wald nach ihren eigenen Grundsätzen zu einer einzigartigen Wildnis entwickeln kann. Ausgedehnte Wanderungen und Mountainbike-Touren auf wunderschönen Wegen oder der Urlaub mit Kindern, der keine Wünsche offen lässt. Ausflugsmöglichkeiten oder Aktivprogramme, Wasserspaß in den Erlebnisfreibädern, besondere Museen und Kulturprogramme lassen den Urlaub im Bayerischen Wald zum unvergesslichen Erlebnis werden.
Die herrliche Lage im Dreiländereck Bayern-Böhmen-Österreich mit vielen „grenzenlosen“ Ausflugsmöglichkeiten tut ihr Übriges dazu. Ob Wellnessurlaub, Erlebnisurlaub, Wanderurlaub, Familienurlaub oder Winterurlaub – im Nationalpark-FerienLand Bayerischer Wald ist für jeden Urlaubsgeschmack das Richtige dabei.

Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen

Nationalpark und Naturpark Bayerischer Wald
Aktuelle Veranstaltungen, Infos und Führungen

Bayerische Landes-gartenschau in Freyung
Vom 25. Mai bis 3. Oktober 2023 verzaubert die Landesgartenschau in Freyung auf dem Geyersberg tausende Besucher.

Heimat Trails Trophy
Nach der mega-erfolgreichen Premiere 2021 geht das Sportevent „Heimat Trails Trophy“ (HTT) in die zweite Runde.

Dorf- und Volksfeste
Auch wenn Corona noch nicht ausgestanden ist – Volksfeste und Jahrmärkte dürfen wieder stattfinden. Diese Feste finden im Jahr 2022 auf jeden Fall statt

Sommerferienprogramm 2022
Zu allen Ferienzeiten bieten unsere ausgezeichneten Kinderland-Orte und der Nationalpark Bayerischer Wald tolle Ferienprogramme.

Coronavirus: Infos über Einschränkungen
Es gibt keine Zugangs- oder Kontaktbeschränkungen mehr, die weitreichende Maskenpflicht entfällt.
Die Pflicht, eine Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen, wurde auf wenige Bereiche reduziert:
- öffentlicher Nahverkehr (Busse, Bahnen und Taxen)
- Gesundheitseinrichtungen und Heime
Von der Maskenpflicht generell ausgenommen sind Kinder bis zu ihrem sechsten Geburtstag.